So beantragen Sie Schulbegleitung in München
Sie benötigen für Ihr Kind eine Schulbegleitung in München?
Der Antrag wird je nach Art der Beeinträchtigung entweder beim Bezirk Oberbayern oder beim zuständigen Sozialbürgerhaus gestellt.
Die Kostenübernahme erfolgt zu 100 % durch die Eingliederungshilfe – Sie als Eltern tragen keine Kosten.
Der Antrag sollte idealerweise vor Beginn des Schuljahres gestellt werden, da die Bearbeitung mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
Voraussetzungen: Wann hat Ihr Kind Anspruch auf Schulbegleitung in München?
Ihr Kind hat Anspruch auf eine Schulbegleitung in München, wenn es aufgrund einer Beeinträchtigung nicht ohne individuelle Unterstützung am Schulunterricht teilnehmen kann. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus:
§ 35a SGB VIII: Für Kinder mit seelischen Behinderungen oder drohenden seelischen Behinderungen (z. B. Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, emotionale Störungen)
§§ 99 ff. SGB IX: Für Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen
Typische Beeinträchtigungen, bei denen Schulbegleitung bewilligt wird:
+ Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
+ ADHS oder ADS
+ Körperliche Behinderungen (z. B. Rollstuhlnutzung, Mobilitätseinschränkungen)
+ Geistige Behinderungen
+ Sinnesbehinderungen (Seh- oder Hörbehinderungen)
+ Emotional-soziale Entwicklungsstörungen
+ Mehrfachbehinderungen
Hier gibt es eine Übersicht über die Förderschwerpunkte.
Wichtig: Die Lehrkräfte müssen den Unterstützungsbedarf nicht alleine abdecken können. Die Schulbegleitung ist eine Ergänzung zum regulären Schulbetrieb.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Schulbegleitung in München
Schritt 1: Bedarfsfeststellung und Dokumentation
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes dokumentieren.
Folgende Unterlagen sind hilfreich:
+ Gespräche mit Lehrkräften über konkrete Herausforderungen im Schulalltag
+ Beobachtungen im häuslichen Umfeld
+ Bestehende Diagnosen und ärztliche Befunde
+ Förderpläne der Schule (falls vorhanden)
Schritt 2: Ärztliche oder psychologische Begutachtung
Für den Antrag benötigen Sie ein fachärztliches Gutachten oder eine ärztliche Stellungnahme, die den Bedarf bestätigt. Je nach Art der Beeinträchtigung sind zuständig:
A) Seelische Behinderung: Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeut, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
B) Körperliche Behinderung: Facharzt für die entsprechende Beeinträchtigung (z. B. Orthopäde, Neurologe)
C) Geistige Behinderung: Facharzt mit entsprechender Expertise
ℹ️ Das Gutachten sollte folgende Informationen enthalten:
+ Diagnose nach ICD-10 oder ICD-11
+ Beschreibung der Beeinträchtigung und ihrer Auswirkungen auf den Schulbesuch
+ Klare Empfehlung für eine Schulbegleitung
Schritt 3: Schulische Stellungnahme einholen
Die Schule muss eine schriftliche Stellungnahme verfassen, in der beschrieben wird:
+ Welche konkreten Schwierigkeiten das Kind im Schulalltag hat
+ In welchen Situationen Unterstützung notwendig ist
+ Wie viele Stunden pro Woche eine Schulbegleitung sinnvoll wäre
+ Welche Maßnahmen die Schule bereits ergriffen hat
ℹ️ Sprechen Sie frühzeitig mit der Klassenleitung und der Schulleitung über Ihr Vorhaben.
Schritt 4: Antrag stellen – Zuständige Behörden in München
A) Für Kinder mit seelischer Behinderung:
Zuständig: Sozialbürgerhaus München
Es gibt 12 Sozialbürgerhäuser in München, jeweils zuständig nach Wohnbezirk
B) Für Kinder mit körperlicher, geistiger oder mehrfach Behinderung:
Zuständig: Sozialverwaltung Bezirk Oberbayern (Website)
Schritt 5: Antragsformular ausfüllen
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Sie können aber auch die offiziellen Formulare der jeweiligen Behörde nutzen. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir den letzteren Weg.
Wichtige Inhalte des Antrags:
+ Persönliche Daten des Kindes (Name, Geburtsdatum, Adresse)
+ Diagnose und Art der Beeinträchtigung
+ Besuchte Schule und Klasse
+ Beschreibung des Unterstützungsbedarfs
+ Gewünschter Stundenumfang
+ Wunsch-Träger für die Schulbegleitung
ℹ️Tipp: Sie haben ein Wahlrecht beim Träger. In München gibt es viele unterschiedliche Anbieter. Sie können Ihren Wunsch im Antrag angeben. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihren Antrag gemeinsam mit aidaro stellen.
Schritt 6: Unterlagen einreichen
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
+ Antragsformular (formlos oder offiziell)
+ Ärztliches Gutachten / fachärztliche Stellungnahme
+ Schulische Stellungnahme
+ Aktueller Stundenplan
+ Kopie des letzten Zeugnisses (falls vorhanden)
+ Ggf. bisherige Förderpläne oder Therapieberichte
⚠️Wichtig: Reichen Sie die Unterlagen vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schritt 7: Bearbeitungszeit und Bescheid
Nach Eingang Ihres Antrags:
1) Das Amt muss innerhalb von 2 Wochen prüfen, ob es zuständig ist
2) Die Entscheidung über den Antrag erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen (oft 4-12 Wochen, in Einzelfällen auch länger)
3) Falls ein zusätzliches Gutachten erforderlich ist, erfolgt die Entscheidung innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens
Sie erhalten einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, in dem steht:
+ Bewilligungszeitraum (meist ein Schuljahr)
+ Anzahl der bewilligten Stunden pro Woche
+ Qualifikation der Schulbegleitung (Hilfskraft, qualifizierte Hilfskraft oder Fachkraft)
+ Aufgabenbereiche
Falls der Antrag abgelehnt wird: Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen (innerhalb eines Monats nach Zustellung).
Schritt 8: Schulbegleiter finden
Nach Bewilligung beauftragen Sie in Absprache mit dem Amt einen Träger (Leistungsanbieter), der die Schulbegleitung stellt. Idealerweise sprechen Sie mit dem Träger schon frühzeitig, damit parallel das Matching mit Ihrem Schützling gestartet werden kann. So vermeiden Sie nach der Genehmigung längere Wartezeiten.
Der Träger organisiert ein Kennenlerngespräch zwischen Ihrem Kind, Ihnen und der Schulbegleitung, um zu prüfen, ob die „Chemie“ stimmt.
Schritt 9: Start der Schulbegleitung
Die Schulbegleitung beginnt ihre Tätigkeit nach Abstimmung mit:
+ Ihnen als Eltern
+ Der Schule / den Lehrkräften
+ Dem jeweilige Amt
Es findet ein Hilfeplangespräch statt (meist zu Beginn und dann in regelmäßigen Abständen), in dem die Ziele, Aufgaben und der Stundenumfang besprochen werden.
Muss ich als Eltern die Kosten für die Schulbegleitung in München selbst tragen?
Nein. Die Kosten für die Schulbegleitung werden vollständig vom zuständigen Amt übernommen, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern. Es gibt keine Eigenbeteiligung.
Natürlich ist auch unsere Beratung für Sie vollständig kostenlos.
Wie lange dauert es in München, bis der Antrag auf Schulbegleitung bearbeitet ist?
Die Bearbeitungszeit variiert stark. In der Regel sollten Sie mit 4-12 Wochen rechnen, in Einzelfällen kann es auch länger dauern. Stellen Sie den Antrag daher möglichst früh – idealerweise vor Beginn des neuen Schuljahres.
Nach Eingang Ihres Antrags:
1) Das Amt muss innerhalb von 2 Wochen prüfen, ob es zuständig ist
2) Die Entscheidung über den Antrag erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen (oft 4-12 Wochen, in Einzelfällen auch länger)
3) Falls ein zusätzliches Gutachten erforderlich ist, erfolgt die Entscheidung innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens
Was passiert, wenn die Schulbegleitung ausfällt?
Wir sind als Träger in München daran interessiert immer genug Springerkräften für unsren Pool vorzuhalten. Diese können bei Krankheit einspringen. Generell ist uns daran gelegen eine kontinuierliche Begleitung Ihres Schützlings für Sie zu gewährleisten.
Kann ich die Schulbegleitung wechseln, wenn es nicht passt?
Ja.
Wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert oder das Vertrauensverhältnis fehlt, können Sie in Absprache mit dem Träger und dem Kostenträger einen Wechsel beantragen.
Muss der Antrag für die Schulbegleitung jedes Jahr neu gestellt werden?
In den meisten Fällen ja. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Schuljahr. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Verlängerungsantrag stellen.
An welchen Schulformen ist Schulbegleitung in München möglich?
Schulbegleitung kann an allen Schulformen in München bewilligt werden:
+ Grundschulen
+ Mittelschulen
+ Realschulen
+ Gymnasien
+ Förderschulen
+ Berufsschulen (mit Einschränkungen)
Auch für offene Ganztagsschulen (OGS) und gebundene Ganztagsschulen kann eine Schulbegleitung beantragt werden, sofern das Angebot mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule im Einklang steht.
Sie haben nun alle Informationen, um die Schulbegleitung für Ihr Kind in München zu beantragen. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an uns zu wenden. Hier können Sie ein unverbindliches 15-minütiges Beratungsgespräch vereinbaren.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung in Bayern, wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026

