antragstellung schulbegleitung

Schulbegleitung Kosten: Wer zahlt Schulbegleitung?

Die wichtigste Information zuerst: Müssen Eltern die Kosten selbst tragen?

Nein
Die Kosten für eine Schulbegleitung werden vollständig vom zuständigen Sozialleistungsträger übernommen. Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten – unabhängig von Ihrem Einkommen oder Vermögen.
Es gibt keine Eigenbeteiligung und keine Zuzahlung.
Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird als notwendige Unterstützung zur Teilhabe am Bildungsangebot vollständig finanziert.

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Weitere Infos finden Sie in unseren weiteren Ratgebern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung in Bayern, wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026

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