GEMEINSAM ZUR ERFOLGREICHEN ANTRAG

Fragen zur Antragstellung?
Wir beraten gerne.

Die Antragstellung für Schul-, Individual- oder Studienbegleitung kann komplex erscheinen, doch Sie sind damit nicht allein. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und beantworten alle Ihre Fragen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen, helfen bei der Kommunikation mit dem korrekten Kostenträger und stehen Ihnen beratend zur Seite, damit Ihr Kind die notwendige Unterstützung zeitnah erhält.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gemeinsam meistern wir den Weg zur passenden Begleitung.

Zuständigkeit

Welches Amt ist für mich zuständig?

Die Förderanträge können online bei den jeweiligen Ämtern heruntergeladen werden. Zudem liegen alle Antragsformulare in den jeweiligen Ämtern physisch aus.

Bei körperlichen und geistigen Behinderungen ist der Bezirk verantwortlich.
Die entsprechenden Links finden Sie in der Übersicht. 

Für Förderanträge bei seelischen Behinderungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Am besten gehen Sie hierbei über den Zentralen Link des BayernPortal und suchen die entsprechende Stelle über Ihre Postleitzahl. 

Sollten Sie sich nicht sicher sein, helfen wir Ihnen gerne auf dem Weg zum erfolgreichen Antrag.

Mittelfranken

Wir arbeiten schon aktiv mit dem Bezirk Mittelfranken zusammen.
Für den Link zur Antragstellung bitte dem externen Link unten folgen. 

 

Sollten Sie sich nicht sicher sein, helfen wir Ihnen gerne auf dem Weg zum erfolgreichen Antrag.

Oberfranken

Wir arbeiten schon aktiv mit dem Bezirk Mittelfranken zusammen.
Für den Link zur Antragstellung bitte dem externen Link unten folgen. 

 

Sollten Sie sich nicht sicher sein, helfen wir Ihnen gerne auf dem Weg zum erfolgreichen Antrag.

Oberbayern

Wir arbeiten schon aktiv mit dem Bezirk Oberbayern zusammen.
Für den Link zur Antragstellung bitte dem externen Link unten folgen. 

 

Sollten Sie sich nicht sicher sein, helfen wir Ihnen gerne auf dem Weg zum erfolgreichen Antrag.

Niederbayern

Wir arbeiten noch nicht aktiv mit dem Bezirk Niederbayern zusammen.
Für den Link zur Antragstellung bitte dem externen Link unten folgen. 

 

Oberpfalz

Wir arbeiten noch nicht aktiv mit dem Bezirk Oberpfalz zusammen.
Für den Link zur Antragstellung bitte dem externen Link unten folgen. 

 

Schwaben

Wir arbeiten noch nicht aktiv mit dem Bezirk Schwaben zusammen.
Für den Link zur Antragstellung bitte dem externen Link unten folgen. 

 

Unterfranken

Wir arbeiten noch nicht aktiv mit dem Bezirk Unterfranken zusammen.
Für den Link zur Antragstellung bitte dem externen Link unten folgen. 

 

Die Antragstellung

Das wichtigste zur Antragstellung in Kürze

1

Ärztliche Attest

Neben dem Antragsformular benötigen Sie ein fachärztliches Gutachten. Dieses dokumentiert die Beeinträchtigung und den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes.​

2

Stellungnahme der Bildungseinrichtung

Die Einrichtungen erstellen eine Einschätzung mit Begründung für die Begleitung und dem benötigten Stundenumfang der Unterstützung. Diesen reichen diese mit dem Antrag ein.

3

Bedarfsprüfung & -genehmigung

Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen (Antrag, Attest, Stellungnahme) und entscheidet über die Bewilligung der Schul- oder Individualbegleitung. Die Bearbeitungszeit kann je nach Amt variieren.​

4

Gemeinsame Auswahl der Begleitung & Start der Begleitung

Spätestens mit der Genehmigung erfolgt die gemeinsame Abstimmung und Auswahl der passenden Begleitperson.

Hierzu finden ein Kennenlernen in einem entspannten und natürlichen Umfeld mit dem Kind statt. Dies kann zum Beispiel bei Ihnen in der Wohnung, einem Spielplatz oder einem Café sein. Alternative kann dies auch eine Hospitation in der Bildungseinrichtung sein.

Die Details stimmen wir im Prozess gemeinsam ab.  

Nach dem erfolgreichen Matching zwischen Kind und Begleitung, steht dem Start nichts mehr im Weg. ​

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Fragen, die uns oft gestellt werden.

Was kostet die Begleitung für uns als Eltern?

Die Kosten werden in der Regel nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX vom zuständigen Leistungsträger, also dem zuständigen Amt / Bezirk übernommen. 
Für Sie als Eltern entstehen dadurch keine Kosten, auch nicht für die Beratung durch aidaro.Kann die Begleitung auch in den Ferien oder im Studium erfolgen?

Kann die Begleitung auch in den Ferien oder im Studium erfolgen?

Die Schulbegleitung ist primär auf die Schulzeit ausgerichtet. Bei einer Individualbegleitung oder bei spezifischem Bedarf kann jedoch auch Unterstützung außerhalb der Schulzeit oder in der Freizeit (z. B. auf dem Weg zur Schule) erfolgen. Wir bieten zudem Studienbegleitung für junge Erwachsene an, die eine Unterstützung im Hochschulalltag benötigen.

Was passiert bei einem Schul- oder Einrichtungswechsel?

Bei einem Wechsel des Kindes in eine andere Schule, Kita oder Einrichtung bleibt der Anspruch auf die genehmigte Begleitung in der Regel bestehen. Wichtig ist, dass wir den Leistungsträger frühzeitig über den Wechsel informieren, damit die Begleitung nahtlos in der neuen Umgebung fortgeführt werden kann.

Wann sollte ich mit der Antragstellung beginnen?

Idealerweise beginnen Sie mit der Antragstellung, sobald der Bedarf erkennbar ist. So geben Sie dem Amt ausreichend Zeit für die Bearbeitung und vermeiden Lücken in der Betreuung. Eine genaue Zeit können wir leider nicht nennen. Dies hängt stark vom Einzelfall und dem verantwortlichen Amt ab.
Die Begleitung kann jedoch sofort beginnen, wenn eine schriftliche Zusage des Kostenträgers vorliegt.

 

Wie wird der Stundenumfang der Begleitung festgelegt?

Der Stundenumfang richtet sich nach dem festgestellten individuellen Bedarf Ihres Kindes und der Empfehlung der Schule/Einrichtung sowie des Gutachtens. Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Leistungsträeger (Bezirk oder Jugendamt) nach Prüfung aller Unterlagen. Wir arbeiten eng mit allen Beteiligten zusammen, um den realistischen Bedarf zu ermitteln und zu begründen.

Was passiert, wenn mein Antrag auf Begleitung abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, prüfen wir diesen umgehend und unterstützen Sie dabei, innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einzulegen. Wir helfen Ihnen, die Begründung zu präzisieren und die notwendigen Unterlagen nachzureichen.

Gilt das Wunsch- und Wahlrecht? Kann ich aidaro selbst auswählen?

Ja. Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) sichert Ihnen das Wunsch- und Wahlrecht zu. Sie können den Träger, dem Sie vertrauen – also auch aidaro – gegenüber dem Amt benennen.

Gemeinsam Teilhabe ermöglichen

Wir begleiten lösungsorientiert, individuell und auf Augenhöhe.
Das fängt für uns bei der Antragstellung an: Vereinbaren Sie jetzt ein Info-Gespräch und erhalten sie Klarheit über die nächsten Schritte auf dem Weg zur Schulbegleitung für Ihr Kind.

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