antragstellung schulbegleitung

Schulbegleitung Voraussetzungen:Wann hat Ihr Kind Anspruch?

Wann braucht mein Kind eine Schulbegleitung?

Ihr Kind hat Anspruch auf eine Schulbegleitung, wenn es aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ohne individuelle Unterstützung nicht oder nur eingeschränkt am Schulunterricht teilnehmen kann.

Die Beeinträchtigung muss so ausgeprägt sein, dass die Lehrkräfte den Unterstützungsbedarf nicht alleine abdecken können.

Entscheidend ist: Es geht nicht darum, das Kind zu unterrichten (das ist Aufgabe der Lehrkraft), sondern darum, die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.

Alles weiter finden Sie unten:

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Antrag auf Schulbegleitung stellen. Alle Informationen zum Ablauf finden Sie in unseren weiteren Ratgebern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung in Bayern, wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026

Nach oben scrollen